Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Laut Kirchenordnung (KO) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) leitet er "nach der Schrift und gemäß dem Bekenntnis die Gemeinde und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich." Er "berät und entscheidet im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über die Angelegenheiten der Kirchengemeinde".
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes gehören nach Artikel 7 Absatz 2 Kirchenordnung insbesondere:
"Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von den wahlberechtigten Gemeindegliedern in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt."(§ 2 Absatz 1 der Kirchengemeindewahlordnung (KGWO) der EKHN) Berechtigt den Kirchenvorstand zu wählen sind "alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben."(§ 2 Absatz 2 KGWO). Sie müssen jedoch seit mindestens drei Monaten der Gemeinde angehören. Stichtag hierfür ist der 21. März 2009.
Um bei der Wahl am 21. Juni 2009 wahlberichtigt zu sein, müssen Sie im Wählerverzeichnis stehen. "Das Verzeichnis der Wahlberechtigten wird aus dem Gemeindegliederverzeichnis gebildet. Es enthält: Zuname, Vorname, Geburtstag, Wohnung, Beginn der Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde." (§ 3 Absatz 1 KGWO)
Bis 14 Tage vor der Wahl können Gemeindemitglieder Auskunft verlangen mit welchen Angaben sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses bei Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit ist bis zum Wahltag möglich.
In der Kirchengemeindewahlordnung (KGWO) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) heißt es: "Zu Mitgliedern des Kirchenvorstandes können nur solche wahlberechtigten Gemeindeglieder gewählt werden, die 1. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. konfirmiert sind oder nachträglich die Rechte der Konfirmation zuerkannt bekommen haben, 3. sich schriftlich bereit erklärt haben, für das Amt zu kandidieren und bereit sind, das Versprechen nach Artikel 9 der Kirchenordnung abzulegen." (§ 5 Absatz 1)
Dieses Versprechen lautet: "Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, den mir anvertrauten Dienst sorgfältig und treu zu tun in der Bindung an Gottes Wort, gemäß dem Bekenntnis und nach den Ordnungen unserer Kirche und unserer Gemeinde." (Kirchenordnung der EKHN, Artikel 9, Absatz 3)
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Kirchenvorstandes hängt von der Anzahl der Gemeindeglieder einer Kirchengemeinde ab. Für die Luthergemeinde sind dies zur Zeit 12 zu wählende Mitglieder. Zur Wahl müssen allerdings mindestens ein Viertel mehr Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden, als Mitglieder zu wählen sind. Hieraus folgt, dass für die Luthergemeinde 15 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen.
Die in der Gemeinde tätigen Pfarrer/ Pfarrerinnen gehören dem Kirchenvorstand qua Amt an.
Am 21. Juni 2009 werden in allen Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau neue Kirchenvorstände gewählt.
Die Evangelische Luthergemeinde nimmt die Kirchenwahl zum Anlass ebenfalls am 21. Juni ihr Gemeindefest zu feiern. Also gleich zwei gute Gründe, um am 21. Juni in die Lutherkirche zu kommen.
Das Wahllokal ist am 21. Juni 2009 von 10.00 - 11.00 Uhr und von 12.00 - 17.00 Uhr in den Räumen der Lutherkirche (Waldstr. 74 - 76) geöffnet. Von 11.00 - 12.00 Uhr laden wir zum Gottesdienst in Lutherkirche ein, während dieser Zeit ist das Wahllokal geschlossen.
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie bis zum 19.Juni 2009 schriftlich oder mündlich einen Briefwahlschein beim Wahlvorstand beantragen. Diesen bekommen Sie zusammen mit dem Stimmzettel und dem amtlichen Wahlumschlag ausgehändigt bzw. zugesandt.
Der Wahlbrief kann durch die Post zurück gesandt oder bei dem Wahlvorstand abgegeben werden. Er muss spätestens am Wahltag (21. Juni 2009) bis zum Ende der offiziellen Wahlzeit beim Wahlvorstand eingegangen sein. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie ca. 4 Wochen vor der Wahl zugesandt bekommen, wird es einen Antrag für einen Briefwahlschein geben.
Kreuzen Sie höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen sind. Sie können also maximal 12 Stimmen auf dem Stimmzettel für die Kirchenvorstandswahl der Luthergemeinde ankreuzen. Stimmzettel mit zu vielen angekreuzten Namen sind ungültig!
Die Amtszeit des neuen Kirchenvorstandes beginnt am Reformationstag des Wahljahres, also am 31.10.2009. Der allgemeine Einführungsgottesdienst für alle gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher findet in der gesamten Landeskirche am 1. November 2009 statt. In diesem Gottesdienst legen die gewählten Kirchenvorstandsmitglieder ihr Versprechen nach Artikel 9 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ab. Die reguläre Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt 6 Jahre.