Flughafenausbau: Mediationsergebnisse müssen berücksichtigt werden

Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Süd stellt Antrag an Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Synode des Evangelischen Dekanats Frankfurt am Main Süd hat auf ihrer Tagung am 29. August 2007 einen Antrag an die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) verabschiedet, in dem das Kirchenparlament der Landeskirche aufgefordert wird, hinsichtlich des Flughafenausbaus folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Kirchensynode der EKHN bekräftigt ihr Synodenwort vom 1.4. 2000 zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens: ein Ausbau ist nur dann vertretbar, wenn die Ergebnisse der Mediation (Optimierung, Ausbau, Nachtflugverbot, Anti-Lärm-Pakt, Regionales Dialogforum) als Gesamtpaket Berücksichtigung finden. Im Blick auf den Planfeststellungsbeschluss fordert sie die strikte und rechtssichere Verankerung des Nachtflugverbots als unabdingbare Voraussetzung für den Flughafenausbau.

Begründung
Das im Auftrag des Regionalen Dialogforums erstellte Gutachten „Belästigung durch Fluglärm im Umfeld des Frankfurter Flughafens“ aus dem Jahr 2006 belegt, dass schon jetzt die BewohnerInnen des Rhein-Main Gebiets stärker durch Fluglärm belastet sind als der Durchschnitt der Bewohnerinnen und Bewohnern in Hessen und im gesamten Bundesgebiet. Dies liegt im Wesentlichen an den Störungen in der Nacht und in den Nachtrandstunden. In der Abwägung unterschiedlicher Interessen zum Flughafenausbau dürfen beim Planfeststellungsbeschluss deshalb die gesundheitlichen Belastungen und sozialen Auswirkungen des Flughafenausbaus nicht gegen wirtschaftliche Interessen ausgespielt werden. Vielmehr kommt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Region Rhein-Main gesundheitlichen, sozialen und ökologischen Aspekten besonderes Gewicht zu. Aus diesen Erwägungen begrüßt die Kirchensynode Verhandlungen zur Ausgestaltung eines Anti-Lärm-Pakts mit Maßnahmen, wie zum Beispiel aktiver Schallschutz und die Festlegung einer Lärmobergrenze über das Jahr 2020 hinaus. Die Konkretionen des Anti-Lärm-Pakts dürfen jedoch nicht dazu führen, dass das Nachtflugverbot aufgeweicht wird. Im Blick auf die Lebensqualität der Region insistiert die Kirchensynode der EKHN deshalb auf der rechtssicheren Verankerung des Nachtflugverbots im Planfeststellungsbeschluss und auf der strikten Umsetzung des gesamten Mediationspakets."